Leistungen

In allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist Rechtsanwalt Hild seit Jahren bundesweit für Einzelpersonen und Unternehmen tätig.

VERTEIDIGUNG UND BERATUNG VON EINZELPERSONEN

Beschuldigte
Eckart C. Hild verteidigt insbesondere Einzelpersonen in allen Stadien eines Straf- oder OWiG-Verfahrens (Ermittlungs-,
Zwischen- und Hauptverfahren sowie Revisionsverfahren). Seine besondere Expertise gilt zusätzlich dem Steuerstrafverfahren.

Zeugen
Zeugen haben ein bundesverfassungsrechtliches Recht auf einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand. Bei der Prüfung, inwieweit z. B. ein Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO (berufliche Schweigepflicht) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO (Gefahr strafrechtlicher Verfolgung bei wahrheitsgemäßer Aussage) hat, ist oftmals eine anwaltliche Beratung nötig.

Ist der/die Zeuge/Zeugin gleichzeitig Geschädigter/Geschädigte berät Rechtsanwalt Hild bezüglich der Möglichkeiten einer Nebenklage bzw. Adhäsionsklage.

In allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist Rechtsanwalt Hild seit Jahren bundesweit für Einzelpersonen und Unternehmen tätig.

STRAFRECHTLICHE VERTRETUNG UND BERATUNG VON UNTERNEHMEN

Vertretung von Unternehmen
Immer häufiger werden Unternehmen und leitende Mitarbeiter gem. §§ 30 und 130 OWiG in Strafverfahren mit Geldbußen pro Einzelfall bis zu 10 Mio Euro belegt. Sie können aber auch als an der Tat selbst nicht Beteiligte Adressat einer Einziehung des Erlangten (Brutto-Prinzip) nach den §§ 74 a oder 74 b StGB oder iSd § 73 b StGB als Drittbegünstigter sein (Nebenbeteiligung gem. § 424 StPO).

Rechtsanwalt Hild vertritt dabei das Unternehmen/leitende Mitarbeiter in allen Stadien des Strafverfahrens, erhält auch
im Gegensatz zum Unternehmensjuristen, selbst wenn er zugelassener Anwalt ist, Akteneinsicht und unterliegt zusätzlich der Schweigepflicht.

Asset Tracing
Unternehmen erleiden zunehmend durch Straftaten Großschäden. Weitgehend unbekannt ist, dass auch in Strafverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft das zuständige Amtsgericht (Haft- oder Ermittlungsrichter) dingliche Arreste zugunsten des Geschädigten erlassen kann mit der Folge, dass in der Höhe des Arrestbetrags in Falle der Nichtzahlung bei dem Beschuldigten oder auch bei Dritten Pfändungen ausgebracht werden. Rechtsanwalt Hild stellt insoweit die notwendigen Anträge und begleitet auch das weitere Verfahren wie z.B. eine Adhäsionsklage.

Compliance
Eckart C. Hild führt auch Beratungen zur Vermeidung von strafrechtlichen Risiken durch. Dazu gehören entsprechende
Schulungen von Mitarbeitern.